Marktstammdatenregister


Der Gesetzgeber hat 2014 damit begonnen ein neues Register einzuführen und die Bundesnetzagentur mit seiner Einrichtung und seinem Betrieb beauftragt: Das Marktstammdatenregister (MaStR).

Das Register erfasst als zentrales Register Daten zu sämtlichen Erzeugungsanlagen im Bereich von konventioneller und auch erneuerbarer Energie. Sämtliche Anlagen (auch ohne staatliche Förderung) müssen registriert werden, auch wenn die Anlagen bereits bei der Bundesnetzagentur erfasst war.

Für die Registrierung haben bestehende Anlagen mit Inbetriebnahme vor 01.07.2017 24 Monate (bis 31.01.2021), mit Inbetriebnahme ab dem 01.07.2017 6 Monate Frist.

Im Rahmen der kaufmännischen Betriebsführung übernehmen wir natürlich die Registrierung aller von uns kaufmännisch betreuten Solar- und Windkraftanlagen.