Post-EEG - Weiterbetrieb von PV-Anlagen

In den kommenden Jahren fällt eine Vielzahl von PV-Anlagen nach Ablauf von 20 Jahren aus der EEG-Förderung heraus. Aktuell gibt es für diese Anlagen nur die Möglichkeit, über sogenannte PPA-Verträge (Power Purchase Agreement) den erzeugten Strom an einen Direktvermarkter zu verkaufen. Basis für die Preisfindung ist der Marktwert an der Strombörse, der sich 2020 zwischen 0,89 und 3,98 ct/kWh bewegt.

Mit der derzeit diskutierten EEG-Novelle soll vom Gesetzgeber eine Regelung gefunden werden, die einen Weiterbetrieb der nach 20 Jahren aus der Förderung fallenden Anlagen ermöglicht. Auch diese sogenannte Auffangvergütung soll sich am derzeit niedrigen Marktwert orientieren. Dadurch könnten viele Altanlagen vom Netz genommen werden, da sich der Weiterbetrieb finanziell nicht lohnt.

Hier springen aktuell die Stadtwerke Tübingen mit ihrem Angebot ein, indem sie deutlich mehr Vergütung von 6,0 cent/kWh anbieten und dies mit der Abnahme von Ökostrom zum Selbstverbrauch verrechnen. Damit sollen größere Investitionen in die Altanlagen und deren Abschaltung vermieden werden.

Das Angebot gilt zunächst nur für Anlagen aus dem Netzgebiet der Stadtwerke Tübingen, könnte aber bei anderen Anbietern Schule machen.

Link zur original Meldung: www.swtue.de/energie/strom/erneuerbare-energien/pv-altanlagen-post-eeg.html