REDISPATCH 2.0

Zum 01.10.2021 treten die Neuregelungen zum REDISPATCH 2.0 in Kraft, wobei es um eine grundlegende Neuregelung von Marktkommunikationsprozessen für die Einsatzplanung von Netzengpässen geht. Auch wenn Anlagen aktuell nicht von Abschaltungen durch den Netzbetreiber betroffen sind, müssen alle Anlagenbetreiber mit Anlagen >100 kW tätig werden.

Zum Netzengpassmanagement werden PV- und Windkraftanlagen aktuell nur herangezogen, wenn sie im Rahmen des Einspeisemanagements (Einsmann) abgeregelt werden. Dies erfolgt aber erst, wenn über das Redispatch alle konventionellen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Da Anzahl und Kosten dieser Redispatchmaßnahmen zuletzt stark gestiegen sind, sollen mit dem neuen System die geregelten Mengen vor und hinter den Netzengpässen reduziert und damit auch die Kosten im gesamten System gesenkt werden.

Für den Einsatz seiner Anlage zur Netzengpassbewirtschaftung wird der Betreiber natürlich entschädigt, die Höhe soll sich nach dem Vergütungsverlust richten. Noch sind nicht alle Bedingungen abschließend geregelt, aber aktuell holen bereits erste Netzbetreiber Informationen zu notwendigen Stammdaten von den Betreibern ein.

Die meisten Aufgaben im Rahmen von REDISPATCH 2.0 werden durch die Direktvermarkter übernommen, für die nicht direktvermarkteten Anlagen muss z.B. ein Dienstleister beauftragt werden.